Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Domenik Behnke – Black Forest Timing

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von Domenik Behnke – Black Forest Timing  (nachfolgend „Dienstleister“ oder „Vermieter“) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen (wie Sportzeitmessung und Auswertung) sowie die Vermietung von Technik und Waren, die ein Kunde (nachfolgend „Veranstalter“ oder „Kunde“) mit dem Dienstleister hinsichtlich der angebotenen Leistungen und Mietgegenstände abschließt. (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Absage, Rücktritt und Stornoregelungen

(1) Sollten Aufträge aus technischen, organisatorischen, wetterbedingten oder jeglichen anderen Gründen einschließlich Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, gilt folgende Stornostaffel, sofern nicht anders vereinbart:

  • Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich zu informieren, sobald sich ein Ausfallrisiko abzeichnet.

  • Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin ist die Stornierung kostenfrei.

  • Bei einem Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden 50 % der Auftragssumme fällig.

  • Bei einem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung werden 100 % der Auftragssumme fällig.

    (2) Bereits produzierte und individualisierte Waren (z. B. personalisierte Startnummern) sind in jedem Fall zu 100 % zu bezahlen und abzunehmen.

§ 3 Haftung und Höhere Gewalt (1) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Dienstleister – insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder Mangelfolgeschäden – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (2) Für Schäden, die durch unsachgemäße oder unbefugte Handhabung der Technik durch Dritte (z. B. Teilnehmer, Zuschauer oder unbefugte Helfer) entstehen, übernimmt der Vermieter beziehungsweise Dienstleister keinerlei Haftung. (3) Treten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt ein, die die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar machen (z. B. behördliche Eingriffe, Unwetter wie Blitzschlag, Sturm, Hochwasser, Schnee und Eis, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder unverschuldete Verkehrsunfälle auf der Anreise), sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Veranstalters (1) Der Veranstalter verpflichtet sich, den Dienstleister bei der Erbringung der Leistung bestmöglich zu unterstützen und folgende Leistungen und Hilfsmittel am Veranstaltungsort kostenfrei zur Verfügung zu stellen:

  • Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes sowie freien Zugang zum Veranstaltungsgelände.

  • Einen kompetenten und ständigen Ansprechpartner vor Ort für technische und organisatorische Abläufe.

  • Eine stabile und zuverlässige Stromversorgung. (2) Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer (Sportler) im Vorfeld (z. B. über Ausschreibung oder Website) klar und verständlich darauf hinzuweisen, wie die Transponder korrekt zu verwenden und zu tragen sind.

§ 5 Zahlungsbedingungen und Verzug (1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Rechnungsbetrag nach Durchführung der Veranstaltung ohne Abzug binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. (2) Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden (wie Mahn- oder Rechtsanwaltskosten) bleibt vorbehalten.